Festwirt: Eduard Reinbold & Söhne
Die Allgemeinen Bedingungen haben Geltung für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Schützen-Festzelt und den Gästen des Schützen-Festzeltes nebst dazugehörigen Freiflächen. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Schützen-Festzelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
In Verbindung mit Ihrer bestätigten Reservierung, sowie Bezahlung der Bier-, Hendl- oder Verzehrgutscheine akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Platzreservierungen sind tischweise, ab 8 bzw. 10 Personen zu folgenden Reservierungszeiten möglich.
| Montag bis Freitag bzw. Sonntag | |
| Mittelteil und Galerie: | 12.00 - 15.30 Uhr und 16.00 - 22.30 Uhr |
| Boxen: | 12.00 - 16.30 Uhr und 17.00 - 22.30 Uhr |
Samstag und/bzw. Sonntag, Feiertags |
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| Galerie: | 12.30 - 16.30 Uhr und 17.00 - 22.30 Uhr |
| Boxen: | 13.00 - 17.30 Uhr und 18.00 - 22.30 Uhr |
Vormerkungen des Schützen-Festzeltes sind unverbindlich. Ein verbindlicher Reservierungsvertrag kommt erst mit Zahlung des Kaufpreises für die abzunehmenden Gutscheine zustande.
Die Reservierung gilt ausschließlich für den Besteller und seine Gäste. Die Veräußerung bzw. Weitergabe einer Reservierung ist ohne Zustimmung des Schützen-Festzeltes ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Versteigerungen von Reservierungen in sog. Internetplattformen wie z.B. ebay. Eine Weitergabe berechtigt das Schützen-Festzelt zur sofortigen Kündigung des Reservierungsvertrages. Die im Vorverkauf erworbenen Gutscheine werden in diesem Fall nicht zurück erstattet.
Verbunden mit einer Mittagsreservierung, Montag bis Donnerstag ist im gesamten Zelt die Abnahme von 2 Maß Bier und ½ Hendl erforderlich. Dies gilt ebenso für Abendreservierungen im Mittelteil. Für Abendreservierungen, Mittagsreservierungen am Freitag und an Feiertagen und Wochenendreservierungen auf der Galerie und in den Boxen ist eine Mindestabnahme von 2 Maß Bier, ½ Hendl, 10,00 € Verzehrgutschein pro Person und ein Vorspeisenbrett pro Tisch erforderlich.
Den Zeitraum des Vorverkaufes, unsere Öffnungszeiten, die Preise und die Zusendung der Gutscheine können Sie auf unserer Website www.schuetzen-festzelt.de entnehmen.
Sitzplätze sind nur für die bestätigte Personenzahl reserviert und werden bis maximal 30 Minuten nach der bestätigten Reservierungszeit freigehalten. Die reservierten Plätze sind zur bestätigten Zeit vollzählig einzunehmen. Bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten besteht trotz Gutscheinkaufs kein Anspruch mehr auf die Plätze. Der Anspruch auf die Plätze verfällt bei vollständigem Verlassen des Tisches, auch wenn die Reservierungszeit noch nicht abgelaufen ist. Zusätzliche Stehplätze im Bereich Ihrer Reservierung sind aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet.
Zeitlich begrenzte Reservierungen sind nach dem angegebenen Ende der Reservierung freizugeben. Ein Verweilen nach dieser Zeit in den Gängen ist aus Sicherheitsgründen (Flucht- und Rettungswege) untersagt. Laut Oktoberfestverordnung weisen wir Sie darauf hin, dass nach Ablauf Ihrer Reservierungszeit das Festzelt zu verlassen ist. Mit dem Kauf der Gutscheine erhalten Sie für Ihre Reservierung Einlasskarten. Diese haben ausschließlich am Reservierungstag ihre Gültigkeit. Eine Veräußerung oder Weitergabe der Einlasskarten oder Reservierung an Dritte ist nicht zulässig. Stornierungen von Reservierungen können nur in Schriftform Berücksichtigung finden.
Bei Überfüllung des Festzeltes können wir beim Verlassen des Zeltes trotz Reservierung und Einlasskarten für den Wiedereinlass nicht garantieren.
Ihre Bewirtungsrechnung ist am Reservierungstag durch Gutscheine, Bargeld oder EC-Karte mit Geheimnummer zu begleichen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Wir bitten Sie die Rechnung vor Ort zu prüfen, da spätere Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Den Anordnungen der Geschäftsleitung und dem Sicherheitspersonal ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Bier-, Hendl- und Verzehrgutscheine mit Wies’n-Ende ihre Gültigkeit verlieren. Es besteht keine Möglichkeit sich Beträge für das nächste Jahr gutschreiben zu lassen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Reservierung nur verbindlich ist, wenn das Oktoberfest tatsächlich stattfindet. Sollte ein Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tag der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, werden die anlässlich der Reservierung gekauften Gutscheine rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Festwirt oder der Gastronomiebetriebe Reinbold KG sind in diesem Fall ausgeschlossen.











